Mietminderung: Welche Abzüge sind rechtlich zulässig und welche nicht?
Mietminderung ist ein häufig diskutiertes Thema, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Doch wann ist eine Mietminderung tatsächlich zulässig? Hier sind einige Fakten:
Grundsätzlich hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache erhebliche Mängel aufweist, die den Wohnwert mindern. Beispiele hierfür könnten Schimmel, eine defekte Heizung im Winter oder erheblicher Lärm sein.
Aber Achtung: Kleinere Mängel wie eine quietschende Tür oder ein lockerer Türgriff berechtigen in der Regel nicht zu einer Mietminderung.
Wichtig: Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt und ihm die Chance zur Behebung gegeben werden. Mietminderungen sollten immer schriftlich und mit einer genauen Beschreibung des Mangels angekündigt werden.
Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und kann bei Unklarheiten durch einen Anwalt oder Mieterverein geklärt werden.
Wir als Ihr Immobilienpartner stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Kontaktieren Sie uns bei Fragen.
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