Mietminderung: Welche Abzüge sind rechtlich zulässig und welche nicht?

Mietminderung ist ein häufig diskutiertes Thema, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Doch wann ist eine Mietminderung tatsächlich zulässig? Hier sind einige Fakten:

Grundsätzlich hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache erhebliche Mängel aufweist, die den Wohnwert mindern. Beispiele hierfür könnten Schimmel, eine defekte Heizung im Winter oder erheblicher Lärm sein.

Aber Achtung: Kleinere Mängel wie eine quietschende Tür oder ein lockerer Türgriff berechtigen in der Regel nicht zu einer Mietminderung.

Wichtig: Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt und ihm die Chance zur Behebung gegeben werden. Mietminderungen sollten immer schriftlich und mit einer genauen Beschreibung des Mangels angekündigt werden.

Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und kann bei Unklarheiten durch einen Anwalt oder Mieterverein geklärt werden.

Wir als Ihr Immobilienpartner stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Kontaktieren Sie uns bei Fragen.

Ihre Ansprechpartner

Das ist unser Team
Michael Lang
Firmengründer & Geschäftsführer
069 - 92 00 250 Termin buchen
Anja Cook
Verkaufsleitung
069 - 92 00 2511 Termin buchen
Kevin Ringeisz
Leitung Einkauf & Bewertung
069 - 92 00 25 20 Termin buchen
Patrick Gruner
Verkauf
069 - 92 00 2518 Termin buchen
Susanne Horn
Verkauf / Leitung Vermietung
069 - 920 025 14 Termin buchen
Marie Lang
Direktmarketing Assistentin
069 - 92 00 250 Termin buchen
Gritta Fründt
Marketing
069 - 92 00 250 Termin buchen
Celina Möller
Vertriebsassistentin
069 - 92 00 250 Termin buchen
Ekaterina Kargova
Marketing
069 - 92 00 250 Termin buchen
Vanessa Letz
Backoffice Mörfelden
06105 - 408 198 10 Termin buchen
Dirk Walter
IT & CRM data management
069 - 92 00 250 Termin buchen
Ulrike Marhenkel
Innendienst & Vertriebsassistenz
069 - 25 78 180 0 Termin buchen
Wlаdislаw Frish
Marketing
069 - 92 00 250 Termin buchen