Welcher Makler in Frankfurt am Main kennt sich mit Sanierung aus?
Ein Makler kennt sich mit Sanierung aus, wenn er drei Dinge vor der Preisfindung erledigt statt danach: Er schätzt den Sanierungsbedarf nachvollziehbar ein und sagt, wo er einen Bausachverständigen oder Energieberater hinzuzieht. Er prüft, was ein Käufer an Ihrem Gebäude rechtlich überhaupt verändern darf. Und er rechnet Ihnen die Wege „unsaniert verkaufen“, „teilweise herrichten“ und „vollständig sanieren“ gegeneinander durch. In Frankfurt kommt eine Besonderheit hinzu: Milieuschutzsatzungen in vielen innenstadtnahen Stadtteilen, Denkmalschutz bis zur Farbfassung und eine Preisspreizung nach Baujahr, die innerhalb eines Bezirks teils größer ist als zwischen den Bezirken. Wer diese drei Ebenen im Erstgespräch nicht anspricht, verkauft Ihr Haus wie jedes andere – und das wirkt sich bei einem sanierungsbedürftigen Objekt unmittelbar auf Preis und Verhandlung aus.
- Sanierungskompetenz zeigt sich an der Methode, nicht an der Selbstbeschreibung: Begehung mit Unterlagenprüfung, klare Grenze zum Gutachter, schriftliche Variantenrechnung.
- In Frankfurt gehört die Genehmigungslage zur Bewertung: In den 14 Milieuschutzgebieten (Stand November 2026) sind Änderungen und die Aufteilung in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig, bei Kulturdenkmälern jede Sanierungsmaßnahme.
- Das Baujahr spreizt die Frankfurter Wohnungspreise laut Gutachterausschuss innerhalb eines Bezirks teils stärker als die Lage – der Sanierungszustand wiegt entsprechend schwer.
- Seit Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Energieausweis bei der Besichtigung und Nachrüstpflichten für den Käufer bleiben, die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist entfallen.
- Ein guter Makler rät nicht reflexhaft zur Sanierung. Der Verkauf im Ist-Zustand mit sauber aufbereiteten Unterlagen kann der wirtschaftlich klarere Weg sein.
Woran erkennen Sie einen Makler, der sich mit Sanierung auskennt?
Sie erkennen ihn daran, was er beim ersten Termin tut und welche Unterlagen er verlangt – nicht an Begriffen wie „Sanierungsexperte“ auf der Website. Solche Bezeichnungen sind nicht geschützt; jeder Makler darf sie verwenden.
Prüfbare Merkmale sind:
- Er besichtigt mit Blick auf die Bauteile, nicht nur auf die Räume. Dach, Fenster, Heizung, Leitungen, Keller und Fassade werden einzeln angesprochen, mit ungefährem Alter und Zustand. Fragt er nicht nach dem Jahr des letzten Heizungstauschs oder nach Feuchtigkeit im Keller, bewertet er die Oberfläche.
- Er verlangt die Unterlagen, die den Sanierungsbedarf belegen. Energieausweis, Schornsteinfegerprotokoll, Rechnungen früherer Modernisierungen, Baupläne, bei Wohnungseigentum die Protokolle der Eigentümerversammlungen und den Stand der Erhaltungsrücklage. Dort steht, was Käufer finden werden.
- Er benennt seine Grenze. Ein Makler schätzt den Marktwert und die Wirkung des Zustands auf Käufer. Ob ein Dachstuhl tragfähig ist oder eine Wärmepumpe in Ihrem Haus wirtschaftlich läuft, beurteilt ein Bausachverständiger oder Energieberater. Wer das klar trennt, ist glaubwürdiger als jemand, der alles selbst beantwortet.
- Er rechnet Varianten schriftlich. Nicht „sanieren lohnt sich“ oder „lohnt sich nicht“, sondern: erwarteter Preis im Ist-Zustand, Kosten und Dauer einer Teilmaßnahme, erwarteter Preis danach – mit den Annahmen dahinter.
- Er kennt die örtlichen Genehmigungsvorbehalte. Dazu unten mehr; in Frankfurt ist das kein Randthema.
Auch die Qualifikation lässt sich prüfen. Zertifizierungen für Maklerdienstleistungen (etwa nach DIN EN 15733) oder für die Marktwertermittlung sagen etwas über Arbeitsweise und Bewertungsmethode, nicht über Bautechnik. Fragen Sie deshalb gezielt, mit welchen Bausachverständigen, Architekten oder Energieberatern der Makler zusammenarbeitet und wer bei Ihrem Objekt welche Frage beantwortet.
Was leistet ein Makler bei einer sanierungsbedürftigen Immobilie – und was nicht?
Der Makler übersetzt den baulichen Zustand in eine Verkaufsstrategie; die technische Diagnose liefern andere. Diese Arbeitsteilung schützt Sie: Wird ein Mangel im Exposé falsch dargestellt, kann das die Haftung des Verkäufers berühren.
| Aufgabe | Makler | Bausachverständiger / Architekt | Energieberater |
|---|---|---|---|
| Marktwert im Ist-Zustand | ja | nur mit Gutachtenauftrag | nein |
| Wirkung des Zustands auf Käufer und Preis | ja | nein | nein |
| Bauschäden, Statik, Feuchtigkeit | Hinweis, keine Diagnose | ja | nein |
| Energetischer Zustand, Sanierungsfahrplan | Energieausweis einordnen | teilweise | ja |
| Genehmigungslage (Milieuschutz, Denkmal) | prüfen und offenlegen | bei Planung | nein |
| Kostenschätzung für Maßnahmen | grob, mit Quelle | ja | für energetische Maßnahmen |
| Käufergruppe und Vermarktung | ja | nein | nein |
Für die Praxis heißt das: Ein Makler mit Sanierungsverständnis holt Sie nicht in eine Rolle, die er nicht ausfüllen kann. Er sorgt dafür, dass die Fragen, die Käufer bei einem älteren Haus ohnehin stellen, schon vor der ersten Besichtigung beantwortet sind – und wo nötig von der richtigen Fachperson.
Sanieren vor dem Verkauf oder unsaniert verkaufen?
Der Verkauf im Ist-Zustand ist der klarere Weg, wenn der Zustand ehrlich dokumentiert und der Preis darauf abgestimmt ist. Eine Sanierung vor dem Verkauf lohnt sich nur, wenn der erwartete Mehrerlös die Kosten, die Bauzeit und das Risiko von Überraschungen sicher übersteigt.
Für die Entscheidung zählen vier Fragen:
- Wer kauft Ihr Objekt? Selbstnutzer mit knappem Eigenkapital brauchen in der Regel Wohnraum, den sie ohne große Zusatzfinanzierung beziehen können. Käufer, die ohnehin umbauen wollen, bevorzugen den unsanierten Zustand, weil sie eigene Entscheidungen treffen möchten und eine fremde Sanierung nicht doppelt bezahlen wollen.
- Wie lange hält die Maßnahme Sie auf? Handwerkertermine, Genehmigungen und Bauzeit verschieben den Verkauf. Laufende Kosten wie Finanzierung, Grundsteuer und Versicherung laufen weiter.
- Kennen Sie den Umfang wirklich? Gerade beim Heizungstausch kann sich erst während der Arbeiten zeigen, dass weitere Gewerke nötig werden – Elektrik, Heizkörper, Leitungen.
- Passt die Maßnahme zur Käufererwartung? Eine neue Küche im Stil des Verkäufers ersetzt kein Dach, das in wenigen Jahren fällig wird.
Was dazwischen liegt, kann am wirtschaftlichsten sein: kleine Reparaturen, Räumung, gründliche Reinigung, ordentliche Fotos und ein Unterlagenpaket, das Käufern den Sanierungsbedarf transparent macht. Ausführlicher haben wir die Abwägung im Beitrag Vor dem Immobilienverkauf renovieren oder lieber Preisnachlass geben beschrieben.
Welche Frankfurter Regeln muss ein Makler bei Sanierungsobjekten kennen?
In Frankfurt entscheiden vier örtliche Vorbehalte darüber, was ein Käufer nach dem Kauf umsetzen darf: Milieuschutz, Denkmalschutz, Sanierungsgebiete und Baulasten. Ein Makler, der sie nicht vor der Vermarktung prüft, vermarktet ein Potenzial, das es vielleicht nicht gibt.
Milieuschutz: Gebiete mit Genehmigungspflicht
In Frankfurt gelten nach Stand November 2026 14 soziale Erhaltungssatzungen; die Bauaufsicht führt sie in einer Übersicht aller geltenden Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten sind Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig. Eine Modernisierung, die nur Mängel beseitigt oder einen zeitgemäßen Standard herstellt, braucht keine Genehmigung. Seit Anfang 2026 gilt außerdem: Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen ist in Frankfurt nur noch in diesen 14 Gebieten genehmigungspflichtig, dort aber weiterhin.
Für den Verkauf hat das eine klare Konsequenz: Wer ein unsaniertes Mehrfamilienhaus in einem Milieuschutzgebiet verkauft, kann nicht mit einem Käufer rechnen, der frei saniert, Grundrisse zusammenlegt und anschließend Wohnungen einzeln verkauft. Diese Kalkulation trägt dort nicht, und der Preis muss das berücksichtigen. Außerdem steht der Stadt in Erhaltungssatzungsgebieten ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB zu; der Notar holt vor dem Vollzug die Erklärung der Stadt ein, was Zeit kostet.
Denkmalschutz: Genehmigung schon für die Farbe
Bei einem Kulturdenkmal ist in Frankfurt nach Auskunft der Stadt jede Bau- und Sanierungsmaßnahme genehmigungspflichtig, bis hin zu einer neuen Farbfassung. Zuständig ist das Denkmalamt der Stadt; ob ein Gebäude oder eine Gesamtanlage erfasst ist, zeigt die Denkmaldatenbank des Landes Hessen. Die Konsequenz: Fenstertausch, Dämmung oder eine neue Heizung im Denkmal sind möglich, aber nur abgestimmt. Ein Makler sollte das vor dem Exposé klären und dem Käufer sagen, dass Sanierungspläne über das Denkmalamt laufen – sonst bricht der Kauf an genau dieser Stelle ab.
Sanierungsgebiet und Baulasten
Liegt ein Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, steht ein Sanierungsvermerk in Abteilung II des Grundbuchs, und Verkauf wie bauliche Veränderungen brauchen eine Genehmigung nach § 144 BauGB. Ein Blick in den Grundbuchauszug klärt das. Baulasten stehen dagegen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht. Im dicht bebauten Frankfurter Bestand betreffen sie häufig Stellplätze, Zufahrten und Abstandsflächen – genau die Punkte, die bei einem geplanten Anbau oder einer Aufstockung zählen. Die Auskunft lässt sich online bei der Bauaufsicht anfordern; eine Negativauskunft ist kostenfrei.
Was bedeuten Milieuschutz und Baujahr für einzelne Frankfurter Stadtteile?
Die Genehmigungslage betrifft nicht ganze Stadtteile, sondern Satzungsgebiete. Trotzdem zeigt die Liste, wo ein Makler besonders genau hinsehen muss. Im Nordend gelten gleich zwei Satzungen (Nordend Mitte und Nordend-Süd), in Bornheim die Satzung Berger Straße, im Ostend das westliche Ostend, dazu Bockenheim, Sachsenhausen-Nord und das östliche Gallus. Dort trifft der Aufteilungsvorbehalt jeden Käufer, der aus einem ungeteilten Mehrfamilienhaus Eigentumswohnungen machen will. Für Verkäufer heißt das: Ein unsaniertes, ungeteiltes Haus in einem dieser Gebiete wird in der Regel als Ganzes an einen Bestandshalter verkauft, nicht an einen Aufteiler, und der Makler muss genau diese Käufergruppe ansprechen.
Anders liegt der Fall am Dornbusch und in Eschersheim: Hier betreffen die Satzungen vor allem Siedlungen – die Dornbusch-Siedlung, das Dichterviertel, die Siedlung Alt-Eschersheim und die Anne-Frank-Siedlung. Wer dort ein Haus innerhalb eines Satzungsgebiets energetisch modernisieren will, bleibt bei zeitgemäßem Standard genehmigungsfrei, sollte aber vor einer Erweiterung oder einem Umbau prüfen lassen, ob die Satzung greift. Für den Verkauf bedeutet das: Ein Käufer mit Anbauplänen braucht diese Auskunft vor der Finanzierungszusage, und der Makler sollte sie ihm liefern können.
Beim Preis ist der zweite Frankfurter Faktor das Baujahr. Der Immobilienmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses weist die Kaufpreise von Eigentumswohnungen nach Grundbuchbezirk und Baujahresklasse aus. Im Bezirk Riederwald/Fechenheim lag eine Wohnung der Baujahre ab 1991 im Jahr 2025 im Mittel bei mehr als dem Dreifachen einer Wohnung aus den Jahren 1950 bis 1977. Eine Nachkriegswohnung im Westend erzielte dagegen rund das Zweieinhalbfache einer Nachkriegswohnung in Riederwald/Fechenheim. Die Baujahresklasse – und damit meist der energetische und technische Zustand – spreizt also innerhalb eines Bezirks teils stärker als die Lage zwischen den Bezirken. Ein Makler, der für eine unsanierte Nachkriegswohnung den Durchschnittspreis des Stadtteils ansetzt, liegt deshalb fast zwangsläufig daneben. Der Gutachterausschuss weist selbst darauf hin, dass diese Mittelwerte keine Verkehrswerte sind; sie zeigen aber, wie stark der Zustand im Frankfurter Markt durchschlägt.
Hinzu kommt eine weitere Konkurrenz: Laut demselben Bericht haben in den drei Jahren bis einschließlich 2025 Erstbezugswohnungen zugenommen, deren Fertigstellung schon länger zurückliegt – Neubauten, die wegen längerer Vermarktungszeiten noch unverkauft sind. Wer eine sanierungsbedürftige Bestandswohnung verkauft, konkurriert daher nicht nur mit sanierten Wohnungen, sondern auch mit neuen, die sofort bezugsfertig sind. Das spricht für einen Preis, der den Sanierungsbedarf offen einrechnet, statt ihn zu verschweigen.
Was hat sich 2026 bei Energieausweis, Heizung und Nachrüstpflichten geändert?
Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Für den Verkauf eines älteren Hauses sind drei Punkte wichtig:
- Energieausweis: Verkäufer oder Makler müssen spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen. Ein Makler mit Sanierungsverständnis klärt vorab, ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis zulässig und sinnvoll ist, und erklärt Käufern, was die Werte über den Sanierungsbedarf sagen – und was nicht.
- Heizung: Die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen pauschal 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, ist entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen künftig stufenweise steigende Anteile biogener Brennstoffe nutzen, alternativ stehen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen und weitere Optionen zur Wahl. Welche Heizung nach dem Kauf sinnvoll ist, bleibt für Käufer eines Hauses mit alter Anlage eine Kosten- und Planungsfrage, die in die Preisverhandlung gehört.
- Nachrüstpflichten: Bestimmte Pflichten – etwa die Dämmung einer bislang ungedämmten obersten Geschossdecke und von Leitungen in unbeheizten Räumen – gehen bei einem Eigentümerwechsel auf den Käufer über. Er hat dafür zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang. Wer diese Pflichten im Exposé offen benennt, nimmt Käufern einen Verhandlungshebel, den sie sonst erst nach der Besichtigung finden.
Welche Ausnahmen für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser gelten, hängt vom Einzelfall ab; das klären Energieberater oder Notar. Mehr zum Thema finden Sie im Beitrag Energieausweis beim Immobilienverkauf.
Warum zählen Reihenfolge der Maßnahmen und Lebensphase so viel?
Zwei Punkte bestimmen, ob eine Sanierung für Sie aufgeht, und sie werden bei der Planung leicht übersehen: die Reihenfolge der Maßnahmen und die Frage, wie lange Sie selbst noch in der Immobilie leben.
Die Reihenfolge ist ein eigenes Risiko. Wird zuerst eine neue Heizung eingebaut und erst später gedämmt, ist die Anlage für das sanierte Haus womöglich überdimensioniert und läuft ungünstiger als nötig. Eine Sorge, die Eigentümer dabei äußern, ist, eine Einzelmaßnahme später zu bereuen, weil sie in keinen Gesamtplan eingebettet war. Für einen Verkauf folgt daraus: Eine einzelne, isoliert vorgezogene Maßnahme überzeugt Käufer weniger als ein schlüssiger Sanierungsfahrplan, den ein Energieberater erstellt hat. Der Fahrplan kostet einen Bruchteil einer Maßnahme und gibt Käufern eine Rechengrundlage – für den Verkauf kann das der wirksamere Schritt sein.
Die Lebensphase verändert die Rechnung. Eine Überlegung, die Eigentümer äußern: Lohnt sich die Investition in der verbleibenden eigenen Nutzungszeit überhaupt noch? Wer das verneint und auf weitere Sanierungen verzichtet, handelt nicht nachlässig, sondern wägt nachvollziehbar ab. Dazu kommt die Sorge, den Sanierungsstau eines geerbten oder lange bewohnten Hauses finanziell nicht stemmen zu können. Ein guter Makler nimmt diese Lage ernst und rechnet nicht den rechnerisch denkbaren Spitzenpreis, sondern den Weg, der zu Ihrer Situation passt – manchmal ist das der Verkauf ohne jede Maßnahme. Wie sich das mit der aktuellen Rechtslage verbindet, beschreibt unser Beitrag Sanierungspflicht für Altbauten: modernisieren oder verkaufen.
Eine dritte Sorge, die Eigentümer äußern: an überteuerte oder unseriöse Handwerksangebote zu geraten, ohne sie selbst einschätzen zu können. Auch hier hilft die Arbeitsteilung – die Kostenschätzung vor dem Verkauf sollte von einer unabhängigen Fachperson kommen, nicht von dem Betrieb, der den Auftrag haben möchte.
Welche Fragen sollten Sie dem Makler im Erstgespräch stellen?
Mit sechs Fragen trennen Sie Sanierungsverständnis von Marketing. Die Antworten sollten konkret sein und sich auf Ihr Objekt beziehen.
| Frage | Woran Sie eine gute Antwort erkennen |
|---|---|
| Welche Unterlagen brauchen Sie, um den Zustand einzuschätzen? | Energieausweis, Modernisierungsnachweise, Pläne, bei WEG Protokolle und Rücklage – nicht nur Grundbuch und Wohnfläche |
| Liegt mein Haus in einem Milieuschutz- oder Sanierungsgebiet, ist es ein Denkmal? | Er weiß, wo er das prüft, und sagt, was es für Käufer bedeutet |
| Was kostet der Zustand meiner Immobilie im Preis? | Er nennt die Bauteile, die preisrelevant sind, und die Grundlage seiner Einschätzung |
| Wen ziehen Sie für technische Fragen hinzu? | Er nennt Fachrichtungen und erklärt, wer was beurteilt |
| Welche Variante empfehlen Sie – und warum? | Schriftliche Gegenüberstellung mit Annahmen, keine pauschale Empfehlung |
| Welche Käufergruppe sprechen Sie für ein unsaniertes Objekt an? | Klare Zielgruppe (Selbstnutzer mit Umbauplänen, Bestandshalter, Familien) statt „alle Interessenten“ |
Allgemeine Kriterien für die Maklerwahl – Vertrag, Erreichbarkeit, Vermarktung – haben wir im Beitrag Den passenden Immobilienmakler finden zusammengefasst.
Kostet ein Makler mit Sanierungskompetenz mehr?
Nein, die Provision richtet sich nicht nach dem Zustand der Immobilie, sondern nach der Vereinbarung im Maklervertrag. Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung an einen Verbraucher gilt zudem: Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, müssen Verkäufer und Käufer nach § 656c BGB den gleichen Anteil tragen.
Was ein sanierungserfahrener Makler zusätzlich veranlasst – ein Gutachten, einen Sanierungsfahrplan, eine Bauteilprüfung –, wird in der Regel von der jeweiligen Fachperson in Rechnung gestellt und sollte vorab abgesprochen sein. Der Mehrwert liegt nicht im Preis der Leistung, sondern darin, dass Preisabschläge in der Verhandlung begründet bleiben und nicht nach jeder Besichtigung neu entstehen.
Wie arbeiten wir bei Sanierungsobjekten in Frankfurt?
Bei einer sanierungsbedürftigen Immobilie beginnen wir mit Begehung und Unterlagen, nicht mit einem Preis. Wir prüfen die Genehmigungslage – Milieuschutz, Denkmal, Grundbuch, Baulasten –, ordnen Energieausweis und Bauteilzustand ein und ziehen bei technischen Fragen Bausachverständige oder Energieberater hinzu. Daraus entsteht eine Gegenüberstellung der Verkaufswege, auf deren Grundlage Sie entscheiden.
„Frankfurt ist für Sanierungsobjekte kein einheitlicher Markt: Ein Haus innerhalb eines Milieuschutzgebiets und eines außerhalb ziehen Käufer mit ganz unterschiedlichen Plänen an. Dazu kommt, dass Baujahr und Zustand beim Preis teils stärker ins Gewicht fallen als die Lage selbst. Deshalb klären wir Genehmigungslage, Unterlagen und Sanierungsbedarf, bevor wir über einen Angebotspreis sprechen – persönlich, professionell und auf Augenhöhe.“
Michael Lang, Geschäftsführer, Lang Immobilien GmbH
Wie wir den Verkauf insgesamt begleiten, lesen Sie auf der Seite Immobilie verkaufen in Frankfurt.
Häufige Fragen
Welcher Makler in Frankfurt am Main kennt sich mit Sanierung aus?
Einer, der vor der Preisfindung den Bauteilzustand und die Unterlagen prüft, die Genehmigungslage (Milieuschutz, Denkmal, Sanierungsgebiet, Baulasten) klärt, technische Fragen an Bausachverständige oder Energieberater weitergibt und Ihnen die Verkaufswege schriftlich gegenüberstellt. Die Bezeichnung „Sanierungsexperte“ allein sagt darüber nichts.
Muss ich mein Haus vor dem Verkauf sanieren?
Nein. Eine gesetzliche Pflicht, vor dem Verkauf zu sanieren, gibt es nicht. Bestimmte Nachrüstpflichten gehen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Käufer über, der dafür zwei Jahre Zeit hat. Ob eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Käufergruppe, Kosten, Bauzeit und Ihrer Lebenssituation ab.
Was bedeutet Milieuschutz für den Verkauf eines Altbaus in Frankfurt?
In den 14 Frankfurter Milieuschutzgebieten (Stand November 2026) sind Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, ebenso die Aufteilung in Eigentumswohnungen. Modernisierung auf zeitgemäßen Standard bleibt genehmigungsfrei. Zudem hat die Stadt dort ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Käufer, die aufteilen wollen, fallen damit weitgehend weg.
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich ein unsaniertes Haus verkaufe?
Ja. Spätestens bei der Besichtigung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis zulässig ist, hängt von Gebäude und Baujahr ab.
Kann der Makler die Sanierungskosten verbindlich schätzen?
Nein. Ein Makler kann einordnen, welche Bauteile preisrelevant sind und wie Käufer den Zustand bewerten. Verbindliche Kostenschätzungen liefern Bausachverständige, Architekten oder Energieberater. Ein seriöser Makler sagt das offen und vermittelt die passende Fachperson.
Ist ein Makler mit Sanierungswissen teurer?
Nein, die Provision hängt vom Maklervertrag ab, nicht vom Zustand der Immobilie. Beim Verkauf von Einfamilienhaus oder Wohnung an Verbraucher teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen, wenn beide zahlen. Gutachten oder Sanierungsfahrplan werden separat abgerechnet.
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Über Lang Immobilien
Dieser Beitrag wurde von der Lang Immobilien GmbH erstellt, Städelstraße 19, 60596 Frankfurt am Main, mit Büros an der Eschersheimer Landstraße 264 b (Frankfurt-Dornbusch) und in Mörfelden-Walldorf. Geschäftsführer: Michael Lang. Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO, zuständige Aufsicht: Ordnungs- und Gewerbeamt Frankfurt am Main. Mitglied im IVD – Immobilienverband Deutschland (Schlichtung: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB), in der Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt und im BVMW. Zertifiziert nach DIN EN 15733, Sprengnetter MarktWert-Makler. Firmenprofil · LinkedIn
Quellen
- Bauaufsicht Frankfurt am Main: Milieuschutzsatzungen
- Stadt Frankfurt am Main: Denkmalschutz – Genehmigungspflicht
- Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main: Immobilienmarktbericht Frankfurt am Main 2026
- BBSR, Infoportal Gebäudemodernisierungsgesetz: Neuregelungen, Energieausweis bei Verkauf, Nachrüstpflichten
- Baugesetzbuch: § 24 (Vorkaufsrecht), § 144 (genehmigungspflichtige Vorhaben im Sanierungsgebiet), § 172 (Erhaltungssatzung)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 656c (Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien)
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