Immobilie in Frankfurt am Main verkaufen oder vermieten – was ist besser?

Ob Verkaufen oder Vermieten in Frankfurt am Main besser ist, entscheidet sich an drei Punkten: ob Sie das gebundene Kapital brauchen, welche Nettorendite Ihre Immobilie auf ihren heutigen Verkaufswert tatsächlich abwirft und ob ein Verkauf steuerfrei möglich ist. In Frankfurt liegt das Verhältnis von Kaufpreis zu Jahresmiete im Schnitt beim rund 22-Fachen – brutto also bei etwa 4,5 Prozent Mietrendite, bevor Kosten, Leerstand und Steuern abgehen. Die erzielbare Miete ist durch den qualifizierten Mietspiegel und die Mietpreisbremse gedeckelt, die Spreizung zwischen den Stadtteilen ist groß. Wer das Kapital braucht, keinen Verwaltungsaufwand will oder vor teuren Sanierungen steht, fährt mit dem Verkauf meist besser. Wer langfristig plant, die Immobilie in gutem Zustand hält und die Spekulationsfrist im Blick hat, kann mit der Vermietung Vermögen aufbauen.

  • Kapitalbedarf zuerst: Wird das Geld für Eigenheim, Ruhestand oder Erbauseinandersetzung gebraucht, erübrigt sich die Renditefrage meist.
  • Rendite auf den heutigen Wert rechnen: Maßstab ist nicht der damalige Kaufpreis, sondern das, was ein Verkauf heute brächte.
  • Frankfurter Mietrecht einpreisen: Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut qualifiziertem Mietspiegel, solange die hessische Verordnung gilt.
  • Steuerfalle beim Auszug: Wer die selbst bewohnte Wohnung vermietet, kann die Steuerfreiheit eines späteren Verkaufs innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung verlieren.
  • Stadtteil entscheidet mit: In den 14 Frankfurter Milieuschutzgebieten gelten Genehmigungsvorbehalte, und Mieten wie Kaufpreise liegen zwischen Zentrum und Stadtrand weit auseinander.

Brauchen Sie das Kapital – oder einen laufenden Ertrag?

Bevor Sie Mietrenditen vergleichen, klären Sie, wofür das in der Immobilie gebundene Kapital gedacht ist. Steht ein Eigenheimkauf an, eine Ablösung von Krediten, ein Umzug in eine kleinere Wohnung oder die Auszahlung von Miterben, ist der Verkauf in der Regel der Weg, der das Problem löst. Eine Vermietung erzeugt monatliche Einnahmen, aber keine Liquidität.

Umgekehrt spricht für die Vermietung, wenn Sie das Kapital nicht brauchen, eine Rückkehr in die Wohnung oder eine spätere Nutzung durch Kinder offenhalten wollen und bereit sind, über Jahre Vermieter zu sein. Wer nach einem Umzug oder einer Erbschaft beide Optionen gegeneinanderhält, findet die Abwägung für diese Anlässe auch in unseren Beiträgen zur geerbten Immobilie zwischen Vermieten, Behalten und Verkaufen und zum beruflichen Wegzug aus der eigenen Immobilie.

Die Konsequenz für die Rechnung: Wer das Geld ohnehin braucht, vergleicht nicht Miete gegen Verkauf, sondern Verkauf heute gegen Verkauf später – mit allen Risiken einer Marktentwicklung, die niemand verlässlich vorhersagen kann.

Was bringt eine Vermietung in Frankfurt nach Kosten wirklich?

Die Bruttomietrendite ergibt sich aus Jahresnettokaltmiete geteilt durch den heutigen Verkaufswert. Die Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt am Main beziffert den Jahresmietfaktor – Kaufpreis geteilt durch Jahresnettokaltmiete – in ihrem Wohnungsmarktbericht 2025|2026 stadtteilübergreifend auf etwa 22, in zentralen Lagen darüber, am Stadtrand darunter. Ein Faktor von 22 entspricht rund 4,5 Prozent Bruttorendite.

Davon bleibt netto deutlich weniger übrig, weil mehrere Kostenblöcke nicht auf den Mieter umgelegt werden können:

PositionWas sie für die Rechnung bedeutet
Nicht umlagefähiges HausgeldVerwaltergebühr und Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft trägt der Vermieter selbst
Instandhaltung in der WohnungBad, Küche, Böden und Fenster altern unabhängig davon, wer darin wohnt
Mietausfall und LeerstandZeiten zwischen zwei Mietverhältnissen und Zahlungsausfälle mindern den Ertrag
VerwaltungEigene Zeit oder Kosten einer Mietverwaltung, Nebenkostenabrechnung, Mieterwechsel
EinkommensteuerMieteinkünfte werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, abzüglich Werbungskosten und Abschreibung
FinanzierungLaufende Zinsen schmälern den Ertrag, sind aber als Werbungskosten absetzbar

Die Konsequenz: Liegt Ihre Immobilie in einer Lage mit hohem Mietfaktor, ist die Bruttorendite niedriger als der Frankfurter Schnitt, und nach Kosten kann die Vermietung weniger abwerfen als eine sichere Anlage des Verkaufserlöses. Liegt sie in einer Lage mit niedrigerem Faktor, fällt die Rechnung für die Vermietung günstiger aus – sofern der Zustand keine größeren Investitionen erzwingt. Wer die Rechnung macht, braucht deshalb zwei belastbare Zahlen: den realistischen Verkaufswert und die rechtlich zulässige Miete.

Wie stark begrenzt das Frankfurter Mietrecht die erzielbare Miete?

Die erzielbare Miete ist in Frankfurt doppelt begrenzt: durch die ortsübliche Vergleichsmiete und durch die Mietpreisbremse. Wer die Vermietung kalkuliert, rechnet deshalb mit der Mietspiegelmiete, nicht mit Angebotsmieten aus Inseraten.

Der Frankfurter Mietspiegel 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB und gilt seit dem 25. Juni 2026. Er ordnet jede Adresse einer von zehn Lage-Kategorien zu, die der Herausgeber – das Amt für Wohnungswesen der Stadt – ausdrücklich als Preisklassen und nicht als Wertung guter oder einfacher Lagen versteht. Neu sind energetische Ausstattungsmerkmale wie Wärmeschutzverglasung oder eine gedämmte Außenwand. Für Vermieter heißt das: Der energetische Zustand der Wohnung fließt in die Mietspiegelmiete ein und gehört deshalb in die Rechnung.

Bei einer Neuvermietung darf die Miete nach § 556d BGB die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen, wenn das Land das Gebiet per Verordnung als angespannten Wohnungsmarkt bestimmt hat. Die hessische Mieterschutzverordnung erfasst Frankfurt; sie ist befristet, über eine Verlängerung entscheidet die Landesregierung. Das Amtsgericht Frankfurt hat die letzte Verlängerung in einem Einzelfall für unwirksam gehalten; das Urteil ist nicht rechtskräftig und bindet andere Gerichte nicht. Für die Kalkulation heißt das: Wer heute vermietet, sollte die Mietpreisbremse als Obergrenze einplanen und sich nicht auf einen Wegfall verlassen. Bei laufenden Mietverhältnissen begrenzt in Gebieten, die das Land bestimmt hat, zusätzlich die Kappungsgrenze Mieterhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren.

Wie weit die Mieten innerhalb der Stadt auseinanderliegen, zeigt der Wohnungsmarktbericht der Immobilienbörse für 2025: Die Schwerpunktmieten reichen von rund 10,25 bis 10,50 Euro pro Quadratmeter in Riederwald, Fechenheim und den westlichen Stadtteilen bis rund 19,50 Euro im Westend. Der Bericht beschreibt die Mietentwicklung als Stabilisierung auf hohem Niveau. Die Konsequenz für Ihre Entscheidung: Eine Frankfurter Durchschnittsmiete sagt über Ihre Wohnung wenig – erst die Lage-Kategorie und die Ausstattungsmerkmale im Mietspiegel ergeben die Miete, mit der Sie rechnen dürfen.

Warum kann schon eine kurze Vermietung den steuerfreien Verkauf kosten?

Dieser Punkt kann mehr entscheiden als die Mietrendite. Nach § 23 EStG ist der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Ausgenommen sind Immobilien, die ausschließlich selbst bewohnt wurden oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Für Eigentümer, die ausziehen und überlegen, erst einmal zu vermieten, folgt daraus: Wer eine selbst bewohnte Wohnung innerhalb der Zehnjahresfrist vermietet und später verkauft, kann die Steuerfreiheit verlieren, die ein Verkauf direkt nach dem Auszug gehabt hätte. Ist der Wert der Wohnung seit dem Kauf deutlich gestiegen, kann diese Steuer den Mietertrag mehrerer Jahre aufzehren. Hinzu kommt: Die während der Vermietung geltend gemachten Abschreibungen mindern die Anschaffungskosten und erhöhen damit einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.

Umgekehrt kann die Vermietung genau der richtige Zwischenschritt sein, wenn die Zehnjahresfrist ohnehin bald abläuft: Dann wird der spätere Verkauf steuerfrei, und bis dahin trägt die Miete die laufenden Kosten. Bei einer geerbten Immobilie zählt der Erwerbszeitpunkt des Erblassers, nicht der Erbfall. Weil die Rechnung von Kaufdatum, Nutzungszeiten und Wertsteigerung abhängt, gehört sie vor jeder Entscheidung zu einem Steuerberater. Die Reihenfolge der Schritte – erst ausziehen, dann vermieten, dann verkaufen – ist deshalb keine Formsache, sondern Teil der Entscheidung. Einen Überblick gibt auch unser Beitrag zum Immobilienverkauf ohne Spekulationssteuer.

Was passiert mit dem Verkaufswert, wenn Sie erst vermieten?

Eine vermietete Wohnung wird an einen anderen Käuferkreis verkauft als eine leere. Wer selbst einziehen will, kauft in der Regel bezugsfrei; ein Kapitalanleger dagegen bewertet die Wohnung über die laufende Miete und den Mietfaktor. Ist die Miete durch Mietspiegel und Kappungsgrenze unter das Marktniveau gerutscht, rechnet der Anleger mit genau dieser Miete.

Hinzu kommen die Kündigungsschutzregeln. Wurde ein Mietshaus nach Einzug des Mieters in Eigentumswohnungen aufgeteilt, kann ein Erwerber wegen Eigenbedarfs erst nach einer Sperrfrist kündigen. In Hessen legt die Mieterschutzverordnung diese Frist für die erfassten Gemeinden, darunter Frankfurt, mit Stand November 2026 auf acht Jahre fest; die Dauer kann sich bei einer Fortschreibung ändern. Für Selbstnutzer ist eine solche Wohnung über Jahre kaum nutzbar.

Die Konsequenz: Wer heute vermietet und in einigen Jahren verkaufen will, sollte den Verkaufswert der vermieteten Wohnung ansetzen, nicht den einer leeren. Wer ohnehin verkaufen will, verkauft eine gerade frei gewordene Wohnung in der Regel an einen größeren Käuferkreis. Worauf es beim Verkauf mit Mieter ankommt, hängt dann vor allem vom Mietvertrag und vom Verhältnis zum Mieter ab.

Wie entwickelt sich der Frankfurter Markt – und was folgt daraus?

Der Frankfurter Markt bewegt sich derzeit nicht in eine Richtung, sondern segmentweise. Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte zeigt im Immobilienmarktbericht Frankfurt am Main 2026, dass die Bodenwerte im Geschosswohnungsbau zwischen den Stichtagen 2022 und 2026 zweimal in Folge zurückgegangen sind, während sich die Bodenwerte der Eigenheimzonen seitwärts bewegen.

Bei den Mieten beschreibt die Immobilienbörse dagegen eine Stabilisierung auf hohem Niveau. Bewegen sich Kaufpreise seitwärts, während die Mieten hoch bleiben oder steigen, verbessert sich rechnerisch das Verhältnis von Miete zu Wert – die Vermietung wird gegenüber dem Verkauf dann nicht schlechter. Ob das so bleibt, hängt vor allem vom Zinsniveau und von der Mietgesetzgebung ab; beides kann sich ändern, und eine Prognose für einzelne Wohnungen gibt es nicht.

Für Ihre Entscheidung folgt daraus zweierlei. Erstens: „Abwarten, bis die Preise wieder steigen“ ist kein Argument für die Vermietung, solange niemand weiß, ob und wann das geschieht. Zweitens: Wer eine jüngere Bestandswohnung verkauft, konkurriert mit Erstbezugswohnungen, deren Fertigstellung schon mehr als zwei Jahre zurückliegt – der Marktbericht verzeichnet sie zunehmend unter den Verkäufen und führt das auf längere Vermarktungszeiten zurück. In diesem Segment kann die Vermietung die ruhigere Option sein, bis sich das Angebot abgebaut hat.

Spielt der Stadtteil eine Rolle?

Ja, in Frankfurt sogar eine große, weil Recht und Preise sich je nach Lage unterscheiden. In 14 Gebieten gelten mit Stand November 2026 soziale Erhaltungssatzungen, sogenannte Milieuschutzsatzungen – unter anderem im Nordend, rund um die Berger Straße in Bornheim, in Bockenheim, im westlichen Ostend, in Sachsenhausen-Nord, im Gallus, im Gutleut- und Bahnhofsviertel, im Dichterviertel und in der Dornbusch-Siedlung. Dort ist die Umwandlung in Wohnungseigentum genehmigungspflichtig, seit Anfang 2026 nur noch dort. Zudem steht der Stadt in diesen Gebieten ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Wer ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus in einem dieser Gebiete besitzt, kann es also nicht ohne Weiteres in Wohnungen aufteilen und einzeln verkaufen – für ihn ist die Frage oft nicht Verkauf einzelner Wohnungen oder Vermietung, sondern Verkauf des ganzen Hauses oder Vermietung des ganzen Hauses.

Auch die Preisrelationen laufen auseinander. Eine Wohnung aus den Nachkriegsjahrzehnten erzielte 2025 im Westend nach den Zahlen des Gutachterausschusses rund das 2,6-Fache des Preises in Riederwald und Fechenheim. Gleichzeitig liegen dort die Schwerpunktmieten der Immobilienbörse am unteren Ende der Frankfurter Spanne, im Westend am oberen. Weil Kaufpreise und Mieten nicht im selben Verhältnis auseinanderliegen, unterscheidet sich der Mietfaktor – und damit die Rendite – je nach Stadtteil. Bei den Bodenwerten wiederum haben mehrere nördliche Stadtteile wie Frankfurter Berg, Berkersheim, Harheim und Nieder-Erlenbach zuletzt gegen den Trend der zentralen Lagen seitwärts oder leicht nach oben tendiert. Die Konsequenz: Dieselbe Abwägung kann im Westend für den Verkauf und am Stadtrand für die Vermietung ausgehen – oder umgekehrt. Ein stadtweiter Durchschnitt ersetzt die Rechnung für Ihre Adresse nicht.

Welche Immobilien eignen sich eher zum Vermieten, welche eher zum Verkauf?

Die Objektart verschiebt die Abwägung oft stärker als der Markt. Eine Orientierung, die Sie an Ihrer eigenen Immobilie prüfen sollten:

AusgangslageTendenzWarum
Gepflegte Eigentumswohnung, jüngeres Baujahr, kein Kapitalbedarfeher vermietenGeringer Instandhaltungsbedarf, beim Verkauf Konkurrenz durch unverkaufte Erstbezugswohnungen
Selbst bewohnte Wohnung, Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen, Wertsteigerung seit Kaufeher direkt verkaufenVermietung kann die Steuerfreiheit des Verkaufs kosten
Einfamilienhaus am Stadtrandeher verkaufenKäufer sind vor allem Selbstnutzer; als Mietobjekt hoher Aufwand im Verhältnis zur Miete
Unsanierte Wohnung oder Haus mit Investitionsbedarfeher verkaufenSanierungskosten vor einer Vermietung drücken die Rendite, im Mietspiegel fehlen energetische Merkmale
Ungeteiltes Mehrfamilienhaus im MilieuschutzgebietEinzelfallAufteilung genehmigungspflichtig, Verkauf meist als Ganzes, Vorkaufsrecht der Stadt
Geerbte Immobilie mit mehreren Erbeneher verkaufenGemeinsame Vermietung verlangt dauerhaft Einigkeit; Verkauf schafft klare Anteile

Diese Tabelle ersetzt keine Rechnung. Sie zeigt aber, warum zwei Nachbarn mit unterschiedlichen Wohnungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.

Wie viel Aufwand und Risiko bringt Vermieten mit sich?

Vermieten ist kein passives Einkommen, sondern eine laufende Aufgabe. Dazu gehören die Auswahl der Mieter, ein rechtssicherer Mietvertrag, die jährliche Nebenkostenabrechnung, Reparaturen, Mieterhöhungen im Rahmen des Mietspiegels und ein Energieausweis, den Sie auch bei einer Vermietung vorlegen müssen. Diese Aufgaben lassen sich an eine Mietverwaltung abgeben, das kostet dann aber einen Teil der Rendite.

Was andere Eigentümer berichten, kreist oft um zwei Sorgen: an einen zahlungsunfähigen Mieter zu geraten und über Monate in einem Räumungsverfahren festzustecken, in dem weder Miete fließt noch die Wohnung nutzbar ist. Auch in Eigentümer-Foren wird häufig beschrieben, dass sich Vermieter nach belastenden Erfahrungen zum Verkauf entschließen – weniger aus Renditegründen als um Ruhe zu haben. Wie Sie Mietausfälle eingrenzen, beschreiben wir im Beitrag zu Mietnomaden und Mietausfällen.

Die Konsequenz: Wenn Sie weit entfernt wohnen, wenig Zeit haben oder Konflikte scheuen, gehören Verwaltungskosten fest in Ihre Rechnung – und der Verkauf gewinnt an Gewicht.

Gibt es Wege zwischen Verkaufen und Vermieten?

Ja. Drei Varianten kommen in Frage:

  • Vermieten bis zum Ablauf der Spekulationsfrist: Läuft die Zehnjahresfrist in absehbarer Zeit ab, kann eine befristete Phase der Vermietung den späteren Verkauf steuerfrei machen. Beachten Sie, dass ein Mietvertrag nur unter engen Voraussetzungen befristet werden kann und eine vermietete Wohnung später an Kapitalanleger verkauft wird.
  • Verkauf mit Wohnrecht oder Verrentung: Wer im Alter Kapital freisetzen und trotzdem wohnen bleiben möchte, verkauft die Immobilie gegen Einmalbetrag oder Rente und behält ein Wohnrecht.
  • Teilweise Nutzung: Bei Häusern mit Einliegerwohnung lässt sich ein Teil vermieten, während der Rest selbst genutzt oder später verkauft wird.

Jede dieser Varianten hat eigene rechtliche und steuerliche Folgen. Sie lohnen sich, wenn weder ein sofortiger Verkauf noch eine dauerhafte Vermietung zur Lebensplanung passt.

Wie treffen Sie die Entscheidung konkret?

Am belastbarsten ist eine Rechnung, die beide Wege über denselben Zeitraum gegenüberstellt: Verkauf heute und Anlage des Erlöses gegen Vermietung über einige Jahre mit anschließendem Verkauf. Dafür brauchen Sie folgende Grundlagen:

  1. Den realistischen Verkaufswert. Orientierung geben die Bodenrichtwerte, die der Gutachterausschuss kostenlos im Geoportal der Stadt veröffentlicht, und der Marktbericht. Für eine konkrete Wohnung ersetzt das keine Bewertung auf Basis tatsächlicher Vergleichsverkäufe.
  2. Die zulässige Miete. Mit dem Online-Rechner zum Frankfurter Mietspiegel ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Adresse; bei Neuvermietung kommen höchstens 10 Prozent hinzu, solange die Mietpreisbremse gilt.
  3. Die Kosten der Vermietung. Nicht umlagefähiges Hausgeld, Instandhaltung, Rücklage für Leerstand, Verwaltung.
  4. Die steuerliche Lage. Anschaffungsdatum, Nutzungszeiten, Abschreibung und persönlicher Steuersatz – mit einem Steuerberater.
  5. Ihre Lebensplanung. Kapitalbedarf, Alter, Zeit für Verwaltung, Wunsch nach späterer Eigennutzung.

Steht alles nebeneinander, lässt sich die Entscheidung auf Zahlen stützen statt auf ein Gefühl.

„Frankfurt ist kein einheitlicher Markt: Zwischen dem Westend und Stadtteilen wie Riederwald oder Fechenheim liegen bei Kaufpreisen wie bei Mieten Welten. Der Gutachterausschuss betrachtet innenstadtnahe Lagen und Randlagen sogar als getrennte Teilmärkte – dieselbe Abwägung geht deshalb je nach Adresse anders aus. Deshalb legen wir mit Eigentümern beide Wege für ihre konkrete Immobilie nebeneinander – persönlich, professionell und auf Augenhöhe –, bevor über Verkauf oder Vermietung entschieden wird.“

Michael Lang, Geschäftsführer, Lang Immobilien GmbH

Häufige Fragen

Lohnt sich Vermieten in Frankfurt am Main noch?

Das hängt von Lage, Zustand und Ihrem Verkaufswert ab. Der Jahresmietfaktor liegt in Frankfurt laut Wohnungsmarktbericht der Immobilienbörse bei der IHK stadtteilübergreifend bei etwa 22, was rund 4,5 Prozent Bruttorendite entspricht. Nach Hausgeld, Instandhaltung, Leerstand und Steuern bleibt deutlich weniger. Für gepflegte Wohnungen ohne Kapitalbedarf kann sich die Vermietung lohnen, für sanierungsbedürftige Objekte oft nicht.

Gilt in Frankfurt die Mietpreisbremse?

Frankfurt ist in der hessischen Mieterschutzverordnung erfasst. Bei einer Neuvermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel dann höchstens um 10 Prozent übersteigen. Die Verordnung ist befristet, über eine Verlängerung entscheidet die Landesregierung; ein nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hat die letzte Verlängerung im Einzelfall für unwirksam gehalten. Vermieter sollten die Mietpreisbremse als Obergrenze einplanen.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine vermietete Wohnung verkaufe?

Liegen zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig. Steuerfrei ist er innerhalb dieser Frist nur, wenn Sie die Wohnung ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Eine Vermietung kann diese Ausnahme entfallen lassen. Lassen Sie die Rechnung vor der Entscheidung von einem Steuerberater prüfen.

Ist eine vermietete Wohnung weniger wert als eine leere?

Sie wird an einen anderen Käuferkreis verkauft. Selbstnutzer suchen meist bezugsfreie Wohnungen, Kapitalanleger bewerten über die laufende Miete. Liegt die Miete wegen Mietspiegel und Kappungsgrenze unter dem Marktniveau, wirkt sich das auf den Preis aus. Nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt in Hessen zudem eine Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf, mit Stand November 2026 acht Jahre.

Was ist besser, wenn ich aus Frankfurt wegziehe?

Brauchen Sie das Kapital für eine neue Immobilie, ist der Verkauf meist der direkte Weg. Wollen Sie zurückkehren oder die Wohnung langfristig halten, kann die Vermietung passen – dann aber mit Mietverwaltung, weil Sie nicht vor Ort sind. Prüfen Sie vorher, ob die Vermietung die Steuerfreiheit eines späteren Verkaufs berührt.

Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete für meine Wohnung?

Im qualifizierten Frankfurter Mietspiegel 2026 der Stadt Frankfurt am Main. Er ist als Broschüre und als Online-Rechner verfügbar. Ihre Adresse wird dort einer von zehn Lage-Kategorien zugeordnet, die als Preisklassen und nicht als Wertung gemeint sind. Ausstattung, Baujahr und energetische Merkmale verändern die zulässige Miete zusätzlich.

Weiterlesen

Über diesen Beitrag

Dieser Beitrag wird von der Lang Immobilien GmbH verantwortet, Städelstraße 19, 60596 Frankfurt am Main, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRB 54221. Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO, zuständige Aufsicht: Ordnungs- und Gewerbeamt Frankfurt am Main. Mitglied im IVD – Immobilienverband Deutschland, in der Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt am Main und im BVMW. Zertifiziert nach DIN EN 15733 und als Sprengnetter MarktWert-Makler. Unternehmensprofil · LinkedIn

Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz, § 23 Private Veräußerungsgeschäfte – gesetze-im-internet.de
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn – gesetze-im-internet.de
  • Stadt Frankfurt am Main, Amt für Wohnungswesen: Frankfurter Mietspiegel 2026 – frankfurt.de
  • Land Hessen: Verordnung zur Änderung der Mieterschutzverordnung vom 12. November 2025, GVBl. 2025 Nr. 74
  • Bauaufsicht Frankfurt am Main: Umwandlung von Wohn- und Teileigentum
  • Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main: Immobilienmarktbericht Frankfurt am Main 2026
  • Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt am Main: Wohnungsmarktbericht 2025|2026

Ihre Ansprechpartner

Das ist unser Team
Michael Lang
Michael Lang
Geschäftsführung
069 - 92 00 25 0
Frankfurt Wohnung kaufen
Anja Cook
Leitung Investment- und Gewerbeimmobilien
069 - 92 00 25 11
Nadine Makhfery
Verkauf
069 - 92 00 25 14
Vanessa Klein
Vanessa Klein
Verkauf
069 - 92 00 25 42
Sera Günel
Verkauf
069 - 92 00 25 18
Ayca Künbet
Ayca Künbet
Verkauf
069 - 92 00 25 38
Mareike Seja
Mareike Seja
Vermietungsmanagement
069 - 92 00 25 41
Frankfurt Immobilienmakler
Kevin Ringeisz
Einkauf & Bewertung
069 - 92 00 25 20
Frankfurt Immobilien Purchasing
Leni Bialucha
Einkauf & Bewertung
069 - 92 00 25 23
Frankfurt Immobilie
Michael Weinandi
Einkauf & Bewertung
069 - 92 00 25 22
Frankfurt Immobilien Finanzierung
Hao Nguyen
Innendienst
069 - 92 00 25 21
Angeliki Wodke
Marketing
069 - 92 00 25 35
Frankfurt Immobilien Finanzierung
Marie Lang
Marketing
069 - 92 00 25 0
Sofia Oparina
Sofia Oparina
Marketing & Social Media
069 - 92 00 25 43
Frankfurt Wohnung kaufen
Ulrike Marhenkel
Marketing & Innendienst
069 - 25 78 18 00
Sissy Jamal
Sissy Jamal
Innendienst
069 - 92 00 25 0
›