Immobilie in Frankfurt am Main geerbt – was muss ich beachten?
Wer in Frankfurt am Main eine Immobilie erbt, hat zuerst zwei Fristen im Blick zu behalten: sechs Wochen, um das Erbe auszuschlagen, und drei Monate, um den Erwerb dem Finanzamt anzuzeigen – in Hessen dem zentralen Erbschaftsteuer-Finanzamt in Fulda. Danach folgen Erbnachweis, Grundbuchberichtigung beim Amtsgericht Frankfurt und die Frage, mit welchem Wert das Finanzamt die Immobilie ansetzt. Gerade dieser Wert lohnt in Frankfurt einen zweiten Blick, weil Bodenrichtwerte hier nur alle zwei Jahre festgestellt werden und sich innenstadtnahe Lagen und Stadtrand zuletzt in verschiedene Richtungen bewegt haben. Wer ein Mehrfamilienhaus erbt, sollte zudem prüfen, ob es in einem der Frankfurter Milieuschutzgebiete liegt – das entscheidet, unter welchen Voraussetzungen es sich in Wohnungen aufteilen lässt.
- Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall bleiben, um ein überschuldetes Erbe auszuschlagen – in Frankfurt beim Nachlassgericht im Gerichtsgebäude Heiligkreuzgasse oder, für den Frankfurter Westen, in der Außenstelle Höchst.
- Drei Monate hat jeder Erbe, um den Erwerb dem Finanzamt anzuzeigen. Zuständig für Frankfurt ist das Finanzamt Fulda, maßgeblich ist der letzte Wohnsitz des Verstorbenen.
- Zwei Jahre nach dem Erbfall ist die Eintragung der Erben im Grundbuch gebührenfrei.
- Freibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro je Kind decken viele Erbfälle ab – bei Frankfurter Immobilienwerten aber nicht alle.
- Den Wert des Finanzamts können Erben mit einem Gutachten widerlegen. Der Frankfurter Gutachterausschuss bietet dazu einen kostenfreien Beratungstermin an.
- Milieuschutz, Vorkaufsrecht, Erbbaurecht: Diese drei Frankfurter Themen entscheiden mit, was Sie mit der Immobilie tatsächlich machen können.
Welche Fristen laufen, sobald ich von der Erbschaft erfahre?
Zwei Fristen laufen sofort: die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen und die Anzeigefrist gegenüber dem Finanzamt von drei Monaten. Beide beginnen nicht mit dem Todestag, sondern mit Ihrer Kenntnis.
Die Ausschlagungsfrist regelt § 1944 BGB: Sie beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung erfahren. Sind Sie durch ein Testament Erbe geworden, beginnt sie nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sie sich auf sechs Monate. Wer die Frist verstreichen lässt, hat das Erbe angenommen – mit allen Schulden.
Die zweite Frist steht in § 30 ErbStG: Jeder erbschaftsteuerpflichtige Erwerb ist binnen drei Monaten dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Das gilt auch dann, wenn am Ende gar keine Steuer anfällt. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, entfällt die Anzeige auch nicht deshalb, weil ein notarielles Testament eröffnet wurde.
Die Sorge, eine Frist zu verpassen, von der man nichts wusste, ist deshalb berechtigt – aber leicht zu entschärfen: Ein formloser Brief an das Finanzamt genügt für die Anzeige zunächst; die Erklärung folgt, wenn das Finanzamt sie anfordert.
Annehmen oder ausschlagen – woran erkenne ich ein überschuldetes Erbe?
Ausschlagen sollten Sie nur, wenn die Schulden des Nachlasses den Wert der Immobilie und des übrigen Vermögens übersteigen. Mit dem Erbfall geht das Vermögen nach § 1922 BGB „als Ganzes“ auf die Erben über – also auch Darlehen, Grundschulden, offene Hausgeldforderungen und Steuerschulden.
Für die Prüfung in sechs Wochen helfen drei Unterlagen: der Grundbuchauszug mit Abteilung III (Grundschulden und Hypotheken), die Darlehensverträge mit aktuellem Restschuldstand und bei einer Eigentumswohnung die letzten Hausgeldabrechnungen. Eine eingetragene Grundschuld allein sagt noch nichts über eine Restschuld – sie kann stehen bleiben, obwohl das Darlehen längst getilgt ist.
Ausgeschlagen wird gegenüber dem Nachlassgericht, entweder zur Niederschrift des Gerichts oder in notariell beglaubigter Form (§ 1945 BGB). Für Frankfurt ist die Abteilung 51 des Amtsgerichts Frankfurt am Main zuständig, wenn der Verstorbene zuletzt im Stadtgebiet gewohnt hat. Erbausschlagungen sind dort ohne Termin werktags bis 11:30 Uhr möglich. Wie Sie mit einem laufenden Kredit umgehen, wenn Sie das Erbe annehmen, beschreiben wir ausführlich im Beitrag Immobilie mit Schulden geerbt.
Wo in Frankfurt ist das Nachlassgericht zuständig – und brauche ich einen Erbschein?
Ein Erbschein ist für eine Immobilie nötig, wenn kein notarielles Testament und kein Erbvertrag die Erbfolge eindeutig regelt. Liegt ein notarielles Testament vor, reichen dem Grundbuchamt nach § 35 GBO das Testament und die Niederschrift über seine Eröffnung.
Den Erbschein erteilt das Nachlassgericht auf Antrag (§ 2353 BGB). Beantragt wird er persönlich beim Nachlassgericht oder bei einem Notar. In Frankfurt teilt sich die Zuständigkeit nach dem letzten Wohnort des Verstorbenen:
| Letzter Wohnort des Verstorbenen | Zuständiges Nachlassgericht |
|---|---|
| Frankfurter Stadtgebiet (außer Westen), Bad Vilbel, Karben | Amtsgericht Frankfurt am Main, Abt. 51, Heiligkreuzgasse 34 |
| Frankfurter Stadtteile mit Postleitzahl 60529 oder 65…, dazu Eschborn, Hattersheim, Hofheim, Kriftel, Liederbach, Sulzbach | Außenstelle Höchst, Zuckschwerdtstraße 58 |
Für Erben, die selbst nicht in Frankfurt leben, ist das wichtig: Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen, nicht Ihr Wohnort. Eine Ausschlagung können Sie nach § 344 Abs. 7 FamFG aber auch beim Nachlassgericht Ihres eigenen Wohnorts erklären – das spart unter Zeitdruck die Reise. Das handschriftliche Testament, das Sie im Nachlass finden, müssen Sie dort abliefern – eröffnet wird es vom Nachlassgericht.
Was wir in der Praxis beobachten: Mit dem Verkauf zu warten, bis der Erbschein vorliegt, ist nicht immer nötig. Gespräche, Bewertung und Unterlagen lassen sich vorbereiten; beurkundet wird erst, wenn der Erbnachweis da ist. Welche Unterlagen ein Käufer und der Notar erwarten, haben wir im Unterlagencheck für geerbte Immobilien zusammengestellt.
Wie komme ich ins Grundbuch – und was kostet das?
Sie stellen beim Grundbuchamt einen Antrag auf Berichtigung und legen den Erbnachweis vor. Wird der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall eingereicht, fällt nach Nr. 14110 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG keine Eintragungsgebühr an – auch dann nicht, wenn die Erben erst nach einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden.
Wer die Berichtigung liegen lässt, riskiert, dass das Grundbuchamt sie nach § 82 GBO verlangt. Erfolgt die Eintragung schließlich von Amts wegen, sieht das Kostenverzeichnis die doppelte Gebühr vor. Für einen Verkauf müssen Sie übrigens nicht zuerst selbst eingetragen sein: Nach § 40 GBO genügt der Erbnachweis, wenn das Eigentum direkt auf den Käufer übertragen wird. Wer die Immobilie behält oder beleihen will, kommt um die eigene Eintragung dagegen nicht herum.
Auch das Grundbuchamt hat in Frankfurt zwei Standorte. Für die Katasterbezirke Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim gibt es Auszüge und Akteneinsicht ausschließlich in der Außenstelle Höchst; für die übrigen Stadtteile ist das Gerichtsgebäude in der Heiligkreuzgasse zuständig. Wer eine Immobilie im Frankfurter Westen erbt, spart sich mit dem richtigen Standort einen Umweg.
Wie viel Erbschaftsteuer fällt auf eine Frankfurter Immobilie an?
Ob Steuer anfällt, hängt vom Wert Ihres Erwerbs und vom Verwandtschaftsgrad ab. Erst was über dem persönlichen Freibetrag liegt, wird besteuert – je nach Steuerklasse und Höhe mit 7 bis 50 Prozent (§ 19 ErbStG).
| Verhältnis zum Verstorbenen | Freibetrag nach § 16 ErbStG |
|---|---|
| Ehepartner, eingetragener Lebenspartner | 500.000 Euro |
| Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
| Enkel | 200.000 Euro |
| übrige Personen der Steuerklasse I | 100.000 Euro |
| Geschwister, Nichten, Neffen (Steuerklasse II) | 20.000 Euro |
| alle übrigen (Steuerklasse III) | 20.000 Euro |
Die Freibeträge stehen in § 16 ErbStG. Ob der Freibetrag reicht, hängt in Frankfurt stark von Lage, Baujahr und Objektart ab: Laut Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses erzielte eine Nachkriegswohnung im Westend im Berichtsjahr 2025 mehr als das 2,5-Fache je Quadratmeter einer Wohnung desselben Baualters in Riederwald oder Fechenheim. Ein Mittelwert für die ganze Stadt hilft bei der Steuerfrage deshalb nicht weiter. Für Nichten, Neffen oder Lebensgefährten ohne Trauschein liegt dagegen praktisch jede Immobilie über dem Freibetrag.
Zuständig ist nicht das Wohnsitzfinanzamt, sondern eines von drei hessischen Zentralfinanzämtern: Für den Bezirk Frankfurt am Main ist es das Finanzamt Fulda. Maßgeblich ist der letzte Wohnsitz des Verstorbenen, nicht Ihrer. Erben Sie eine Frankfurter Wohnung von jemandem, der zuletzt in einem anderen Bundesland lebte, ist dessen Finanzamt zuständig.
Wie bewertet das Finanzamt eine Frankfurter Immobilie – und was, wenn der Wert zu hoch ist?
Das Finanzamt bewertet nicht nach Ihrem Bauchgefühl und nicht nach Portalpreisen, sondern nach dem Bewertungsgesetz. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern arbeitet es mit Vergleichsfaktoren, bei Mehrfamilienhäusern mit dem Ertragswertverfahren. Die Faktoren dafür stellt in Frankfurt der Gutachterausschuss bereit – und zwar die des Jahres, in dem der Erbfall eintritt.
Für den Bodenwert gilt § 179 BewG: Anzusetzen ist der Bodenrichtwert, den der Gutachterausschuss „zuletzt vor dem Bewertungsstichtag zu ermitteln war“. In Frankfurt werden Bodenrichtwerte nur alle zwei Jahre zum 1. Januar festgestellt. Wer zwischen zwei Stichtagen erbt, wird also mit einem Bodenwert bewertet, der bis zu zwei Jahre alt sein kann.
Das ist in Frankfurt keine Formalie. Laut Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses sind die Bodenrichtwerte im Geschosswohnungsbau seit ihrem Höchststand zweimal in Folge zurückgegangen, während sie sich in den Eigenheimzonen seitwärts bewegen. Wer ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnung in einem innenstadtnahen Gebiet geerbt hat und dessen Erbfall vor dem jüngsten Stichtag liegt, wird womöglich mit einem Bodenwert bewertet, der über dem heutigen Niveau liegt. Beim Reihenhaus am Stadtrand trifft dieser Effekt deutlich weniger zu.
Ein zweiter Punkt betrifft vermietete Altbauten: Der Gutachterausschuss weist im Marktbericht darauf hin, dass die Bodenrichtwerte in Geschosswohnungsbaugebieten überwiegend auf Eigentumswohnungs-Maßnahmen beruhen und für den bebauten Altbestand im Mietwohnungsbau nicht uneingeschränkt gelten.
Die Konsequenz: Liegt der Wert im Bescheid spürbar über dem, was ein Käufer für genau diese Immobilie zahlen würde, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren Wert nachweisen – regelmäßig mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen. Der Frankfurter Gutachterausschuss bietet dafür einen kostenfreien Beratungstermin an; bringen Sie die Objektdaten und den Bescheid über den Bedarfswert mit. Bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern kann er zudem einen objektspezifischen Vergleichspreis ermitteln. Die Sorge, Steuer auf einen Wert zu zahlen, den die Immobilie nie erzielen würde, ist damit nicht unbegründet – aber lösbar.
Wann bleibt das geerbte Elternhaus steuerfrei?
Steuerfrei bleibt das Familienheim, wenn Sie selbst einziehen. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erben es nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG ohne Flächengrenze steuerfrei; Kinder nach Nr. 4c bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.
Die Bedingungen nach § 13 ErbStG sind streng: Der Verstorbene muss bis zum Erbfall selbst darin gewohnt haben oder aus zwingenden Gründen – etwa Pflege – daran gehindert gewesen sein. Sie müssen die Wohnung unverzüglich selbst beziehen und dann zehn Jahre lang selbst bewohnen. Ziehen Sie vorher aus, entfällt die Befreiung rückwirkend, es sei denn, auch Sie sind aus zwingenden Gründen gehindert.
Für Frankfurt heißt das praktisch: Wer beruflich in einer anderen Stadt verankert ist, kann die Befreiung kaum nutzen. In der Erbengemeinschaft gilt: Wer seinen Anteil am Familienheim bei der Teilung an einen Miterben abgibt, kann die Befreiung dafür nicht beanspruchen. Wer das Haus übernimmt und die Geschwister mit anderem geerbtem Vermögen ausgleicht, dem wächst der begünstigte Wert entsprechend zu.
Was gilt, wenn ich eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus erbe?
Sie treten als Erbe in alle laufenden Mietverträge ein – mit denselben Rechten und Pflichten wie der Verstorbene. Für die Erbschaftsteuer werden zu Wohnzwecken vermietete Immobilien nach § 13d ErbStG nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt.
Maßstab für Mieterhöhungen ist in Frankfurt der qualifizierte Frankfurter Mietspiegel, herausgegeben vom Magistrat der Stadt, Amt für Wohnungswesen. Die aktuelle Fassung arbeitet mit zehn Lage-Kategorien, die ausdrücklich keine Wertung von Lagen sind, sondern Preisklassen. Eine Eigenbedarfskündigung ist möglich, aber an enge Voraussetzungen gebunden – wer einziehen will, sollte das vor einer Entscheidung über das Familienheim prüfen.
Beim geerbten Mehrfamilienhaus kommt eine Frankfurter Besonderheit hinzu. Nach dem Wegfall der Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB gilt für die Aufteilung in Eigentumswohnungen nur noch der Genehmigungsvorbehalt nach § 172 BauGB – also in den Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung. Laut Liste der Frankfurter Bauaufsicht sind das derzeit 14 Gebiete, unter anderem in Bockenheim, Bornheim (Berger Straße), im westlichen Ostend, in Nordend-West und Nordend-Ost, in Sachsenhausen-Nord, im Gallus, im Gutleutviertel und Bahnhofsviertel, in Dornbusch und Eschersheim sowie in Riederwald.
Für eine Erbengemeinschaft ist dabei eine Unterscheidung wichtig: Soll das Haus aufgeteilt werden, damit die Miterben die Wohnungen untereinander verteilen, braucht es im Milieuschutzgebiet zwar eine Genehmigung – auf sie besteht nach § 172 Abs. 4 BauGB aber ein Anspruch, weil das Grundstück zum Nachlass gehört. Soll dagegen aufgeteilt werden, um die Wohnungen einzeln an Dritte zu verkaufen, greift dieser Anspruch nicht, und die Genehmigung hängt von anderen, engeren Voraussetzungen ab. Außerhalb dieser Gebiete ist die Aufteilung wieder ohne Umwandlungsgenehmigung möglich; die Abgeschlossenheitsbescheinigung bleibt nötig.
Hinzu kommt im Milieuschutzgebiet das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt nach § 24 BauGB. Beim Verkauf holt der Notar deshalb eine Erklärung der Stadt ein, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt – erst danach kann der Kaufvertrag vollzogen werden. Das kostet Zeit, die Sie bei der Planung einrechnen sollten.
Was passiert, wenn wir mehrere Erben sind?
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft und können über die Immobilie nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB). Gleichzeitig kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB).
Die üblichen Wege sind drei: Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus, die Gemeinschaft verkauft gemeinsam, oder ein Miterbe verkauft seinen Anteil – dann haben die übrigen Miterben nach § 2034 BGB ein Vorkaufsrecht. Grunderwerbsteuer fällt bei der Übernahme durch einen Miterben zur Teilung des Nachlasses nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Einigt sich die Gemeinschaft nicht, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG beantragen – ein Verfahren, das die Gemeinschaft beendet, den Preis aber dem Bietgeschehen überlässt.
Was andere Eigentümer berichten: Streit entzündet sich etwa daran, dass ein Erbe im Haus wohnen bleiben möchte, während die anderen auf einen Verkauf drängen. Eine neutrale Wertermittlung kann dann der erste Schritt zur Einigung sein, weil sie die Auszahlungssumme für alle nachvollziehbar macht. Wie der Verkauf in dieser Konstellation abläuft, zeigt unser Beitrag Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft.
Erbbaurecht statt Grundstück – was bedeutet das für Erben?
Steht das geerbte Haus auf einem Erbbaurechtsgrundstück, erben Sie nicht den Boden, sondern das Recht, darauf ein Gebäude zu haben. Dieses Recht ist nach § 1 ErbbauRG ausdrücklich vererblich; Sie treten in den Erbbaurechtsvertrag mit Erbbauzins und Laufzeit ein.
Wichtig wird das beim Verkauf: Nach § 5 ErbbauRG kann vereinbart sein, dass die Veräußerung die Zustimmung des Grundstückseigentümers braucht. Ob das so ist und ob zusätzlich ein Vorkaufsrecht im Grundbuch steht, zeigen Erbbaurechtsvertrag und Erbbaugrundbuch. Für Erben heißt das: vor jeder Verkaufsplanung den Vertrag lesen – Restlaufzeit und Erbbauzins fließen unmittelbar in das ein, was ein Käufer zu zahlen bereit ist.
Nicht verwechseln sollten Sie „Erbbaurecht“ und „Erbschaft“, auch wenn die Wörter dieselbe Wurzel haben. Mit dem Erbfall hat das Erbbaurecht nichts zu tun – es ist ein eigenes Recht im Grundbuch, das auch beim Kauf übertragen wird.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Die Entscheidung hängt von drei Fragen ab: Wollen oder können Sie selbst einziehen, tragen Sie die laufenden Kosten und die Verwaltung, und wie viele Miterben müssen zustimmen? In Frankfurt kommt hinzu, dass Segment und Stadtteil mehr entscheiden als „der Frankfurter Markt“: Laut Halbjahresbericht des Gutachterausschusses gingen die Verkaufszahlen im ersten Halbjahr 2026 zurück, während sich die Preise je nach Baujahr und Lage gegenläufig entwickelten.
Die Abwägung im Einzelnen haben wir im Beitrag Geerbte Immobilie: vermieten, behalten oder verkaufen? beschrieben. Wer sich für den Verkauf entscheidet, findet auf unserer Seite zum Immobilienverkauf in Frankfurt den Ablauf.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich die geerbte Immobilie verkaufe?
Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn fällt nur an, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Der verbreitete Irrtum: Die Frist beginnt nicht mit dem Erbfall.
Nach § 23 EStG wird Ihnen bei einem unentgeltlichen Erwerb die Anschaffung durch den Verstorbenen zugerechnet. Hat er die Wohnung vor mehr als zehn Jahren gekauft, können Sie sofort steuerfrei verkaufen. Hat er sie erst vor wenigen Jahren als Kapitalanlage erworben, läuft seine Frist für Sie weiter. Steuerfrei ist der Verkauf außerdem, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Bevor Sie verkaufen, gehört deshalb der ursprüngliche Kaufvertrag des Verstorbenen auf den Tisch.
Welche Kosten und Pflichten übernehme ich ab dem ersten Tag?
Mit dem Erbfall gehen alle laufenden Verpflichtungen auf Sie über: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Darlehensraten, bei Eigentumswohnungen das Hausgeld und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Diese Kosten laufen auch, solange noch niemand im Grundbuch steht.
Prüfen Sie zuerst die Gebäudeversicherung – auch darauf, ob der Vertrag einen Leerstand anzeigepflichtig macht – und informieren Sie bei einer Wohnung die Hausverwaltung. Bei einem Kulturdenkmal brauchen in Frankfurt alle baulichen Veränderungen, selbst ein neuer Anstrich, eine Genehmigung des Denkmalamts. Ob für ein Grundstück Baulasten eingetragen sind, etwa für Stellplätze oder Zufahrten, zeigt die Baulastauskunft der Frankfurter Bauaufsicht; die Auskunft, dass keine Baulast besteht, ist kostenfrei.
„Frankfurt ist für Erben kein einheitlicher Markt: Zwischen einer Wohnung im Milieuschutzgebiet im Nordend und einem Haus in Sindlingen liegen nicht nur andere Preise, sondern andere Regeln. Beim vermieteten Altbau und beim Mehrfamilienhaus in einem Milieuschutzgebiet kann der Wert, den eine Formel ergibt, deutlich von dem abweichen, was ein Käufer für genau dieses Haus zahlt. Deshalb sehen wir uns mit Erben zuerst Grundbuch, Mietverträge und die Lage der einzelnen Immobilie an – persönlich, professionell und auf Augenhöhe –, bevor über Verkaufen oder Behalten gesprochen wird.“
Michael Lang, Geschäftsführer, Lang Immobilien GmbH
Häufige Fragen
Muss ich das Erbe einer Immobilie annehmen?
Nein. Sie können das Erbe binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen, bei Auslandsbezug binnen sechs Monaten. Ausschlagen lässt sich nur das gesamte Erbe, nicht die Immobilie allein. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen.
Wie lange habe ich Zeit, das Grundbuch nach einer Erbschaft zu ändern?
Eine feste Frist gibt es nicht, aber die Eintragung ist nur gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht. Danach fällt die reguläre Gebühr an; erzwingt das Grundbuchamt die Berichtigung von Amts wegen, die doppelte.
Welches Finanzamt ist bei einer Erbschaft in Frankfurt zuständig?
Für Erblasser mit letztem Wohnsitz in Frankfurt am Main ist das Finanzamt Fulda als hessisches Zentralfinanzamt für die Erbschaftsteuer zuständig. Ihr eigener Wohnort spielt keine Rolle. Die Anzeige muss binnen drei Monaten schriftlich erfolgen.
Brauche ich für den Verkauf einer geerbten Immobilie einen Erbschein?
Nur, wenn die Erbfolge nicht durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag nachgewiesen ist. Liegt ein solches vor, genügen dem Grundbuchamt die Urkunde und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Für den Verkauf müssen die Erben nicht vorher selbst im Grundbuch eingetragen sein – der Erbnachweis genügt.
Kann ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?
Ja, sobald der Erbnachweis vorliegt und – bei mehreren Erben – alle zustimmen. Steuerfrei ist der Verkauf, wenn der Verstorbene die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft hat oder sie im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst bewohnt wurde. Wer das Familienheim steuerfrei geerbt hat, verliert die Befreiung bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren.
Muss ich als Erbe einer vermieteten Wohnung den Mietvertrag übernehmen?
Ja. Als Erbe treten Sie in den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein. Eine Kündigung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei Eigenbedarf. Mieterhöhungen richten sich in Frankfurt nach dem qualifizierten Frankfurter Mietspiegel.
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Über diesen Beitrag
Dieser Beitrag wird von der Lang Immobilien GmbH, Städelstraße 19, 60596 Frankfurt am Main, verantwortet. Die Lang Immobilien GmbH ist Immobilienmaklerin mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO; zuständige Aufsichtsbehörde ist das Ordnungs- und Gewerbeamt Frankfurt am Main. Das Unternehmen ist Mitglied im IVD – Immobilienverband Deutschland, in der Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt am Main und im BVMW. Es ist nach DIN EN 15733 zertifiziert (DIA-Zertifizierung) und als Sprengnetter MarktWert-Makler ausgewiesen. Mehr zum Unternehmen und auf LinkedIn. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 1922, 1944, 1945, 2034, 2040, 2042, 2353 – gesetze-im-internet.de
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, §§ 13, 13d, 16, 19, 30 – gesetze-im-internet.de
- Bewertungsgesetz, §§ 179, 198 – gesetze-im-internet.de
- Einkommensteuergesetz, § 23; Grunderwerbsteuergesetz, § 3; Grundbuchordnung, §§ 35, 82; Erbbaurechtsgesetz, §§ 1, 5; Gerichts- und Notarkostengesetz, Kostenverzeichnis Nr. 14110 – gesetze-im-internet.de
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Nachlassgericht und Grundbuchamt – ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
- Hessische Finanzverwaltung, Erbfall und Schenkung – finanzamt.hessen.de
- Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Erbschaft-/Schenkungsteuer und Immobilienmarktbericht – frankfurt.de
- Bauaufsicht Frankfurt am Main, Milieuschutzsatzungen und Umwandlung von Wohn- und Teileigentum – bauaufsicht-frankfurt.de
- Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Amt für Wohnungswesen, Frankfurter Mietspiegel
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