Der Wohnungskauf beinhaltet die Mitgliedschaft in einer Eigentümergemeinschaft und damit verbundene Verpflichtungen und Rechte

Der Erwerb einer Eigentumswohnung birgt zahlreiche Vorteile, geht jedoch auch mit der Mitgliedschaft in einer Eigentümergemeinschaft einher.

Die Eigentümergemeinschaft ist eine gesetzlich geregelte Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer innerhalb eines Mehrparteienhauses. Sie ist für das gemeinschaftliche Eigentum verantwortlich, zu dem Teile des Gebäudes wie das Dach oder die Fassade gehören, aber auch Flächen wie Gärten, Parkplätze und gemeinsame Räume.

Normalerweise wird einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung abgehalten, auf der wichtige Entscheidungen getroffen werden. Jeder Eigentümer besitzt Stimmrecht, wobei die Mehrheit die Entscheidungen beeinflusst.

Die Mitgliedschaft in einer Eigentümergemeinschaft ist mit finanziellen Verpflichtungen verbunden. Neben den Kosten für Instandhaltung und Verwaltung können auch Rücklagen für zukünftige Ausgaben gebildet werden.

Der Erwerb einer Eigentumswohnung ist ein bedeutender Schritt. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um alle Aspekte – einschließlich der Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft – zu beleuchten und Ihnen den Weg zu Ihrer Traumwohnung zu ebnen.

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