Wie viel zählt vom Balkon zur Wohnfläche? Wir klären auf

Ein sonniger Balkon ist für viele Wohnungsinhaber ein kleines Stück Paradies, ein Ort, an dem sie frische Luft schnappen und die Aussicht genießen können. Doch wenn es um die Wohnflächenberechnung geht, stellt sich oft die Frage, wie der Balkon eingestuft wird.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Balkon nicht vollständig zur Wohnfläche angerechnet wird. Nur ein bestimmter Anteil seiner Größe fließt in die Gesamtberechnung ein. Dieser Anteil hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Ausrichtung, Überdachung und Nutzbarkeit des Balkons.

In der Regel wird der Balkon zu 25% bis 50% in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Die korrekte Einstufung ist jedoch von Bedeutung, da sie Auswirkungen auf den Wert oder die Miete einer Immobilie haben kann.

Unser Experten-Tipp lautet daher: Um Unklarheiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, insbesondere wenn es um Mietverträge oder Kaufabsichten geht. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um sicherzustellen, dass alles korrekt berechnet wird, während Sie die Aussicht von Ihrem Balkon in vollen Zügen genießen. Bei Fragen sind wir immer für Sie da!

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