Die Auswirkungen der EU-Gebäuderichtlinie auf Eigentümer: Was Sie wissen sollten

Die Europäische Union (EU) richtet ihren Fokus im Kampf gegen den Klimawandel auch auf den Immobiliensektor. Bis zum Jahr 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden, und dies betrifft rund 14 Millionen, etwa die Hälfte aller Immobilien in Deutschland. Welche Auswirkungen hat dies für Eigentümer?

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Derzeit zeichnet sich in Deutschland eine Spaltung zwischen Immobilien mit guter und solchen mit schlechter Energiebilanz ab. Neben der Lage beeinflusst immer mehr auch die Energieeffizienz den Wert einer Immobilie.

Das bedeutet, dass selbst in attraktiven Lagen Immobilien an Wert verlieren können, wenn ihre energetischen Kennzahlen schlecht sind. Um den Wertverfall zu stoppen, kommen Eigentümer oft nicht um eine energetische Sanierung herum.

Was bedeutet dies für Eigentümer?

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht einerseits Veränderungen für Neubauten vor, die ab 2028 klimaneutral errichtet werden müssen. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach soll zur Energieversorgung beitragen.

Bestehende Immobilien sollen bis 2030 bzw. 2033 die Energieeffizienzklasse E bzw. D erreichen. Davon sind in Deutschland etwa 14 Millionen Gebäude betroffen.

Wann ist ein C gleich einem G?

Wie bei Elektrogeräten gibt es auch bei Immobilien eine Skala, die den Energieverbrauch angibt. Diese reicht von A+, einem sehr geringen Energieverbrauch, bis H, einem sehr hohen. Allerdings gibt es in der EU unterschiedliche Skalen. So entspricht beispielsweise eine Immobilie mit der Energieeffizienzklasse C in den Niederlanden der Klasse G in Deutschland.

Umsetzung der Verordnung

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass zuerst Immobilien mit besonders schlechter Energieeffizienz saniert werden sollen. Hierfür sollen Förderungen wie Zuschüsse oder günstige Kredite bereitgestellt werden, ähnlich den bestehenden Angeboten in Deutschland, beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zusätzlich soll es Ausnahmen geben: Für Denkmäler soll die Verordnung nicht gelten. In bestimmten Fällen sollen auch Sozialwohnungen ausgenommen werden. Und auch Gebäude, die wegen ihres historischen oder architektonischen Wertes unter Schutz stehen, oder technische Gebäude können von der Sanierungspflicht befreit werden.

Bedeutung für den Immobilienwert

Um zu wissen, wo Eigentümer und ihre Immobilie bei der Energieeffizienzklasse stehen, können sie sich für etwa 100 Euro einen Energiebedarfsausweis ausstellen lassen. Dieser dokumentiert ein realistisches Bild der Energieeffizienz der Immobilie.

Ein Energieexperte kann sagen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und nötig sind, um die Forderungen der EU-Richtlinie zu erfüllen. Ein lokaler Qualitätsmakler kann sagen, welche Maßnahmen sich wie auf den Wert der Immobilie auswirken.

Sie möchten wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder wie sie den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Faithie/Depositphotos.com

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