Diese Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen…
Bei Schäden in der Mietwohnung stellt sich oft die Frage, wer die Reparaturkosten übernehmen muss. Wir haben einige Fälle aufgeführt, bei denen Mieter in der Regel selbst aufkommen müssen:
Bagatellschäden: Zu den üblichen Bagatellschäden gehören Dinge wie defekte Lichtschalter, tropfende Wasserhähne oder beschädigte Rollläden. In der Regel müssen Mieter diese Kosten tragen.
Schäden an Möbeln und Geräten: Wenn ein Mieter Möbel oder Geräte beschädigt hat, die zur Mietwohnung gehören, ist er in der Regel für die Reparatur oder den Ersatz verantwortlich.
Haustierschäden: Wenn das Haustier Ihres Mieters Schäden verursacht hat, liegt es ebenfalls in dessen Verantwortung, diese zu beheben.
Schäden durch Fahrlässigkeit: Hat Ihr Mieter durch Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit einen Schaden verursacht, muss er selbst für die Reparaturkosten aufkommen.
Um Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden, empfiehlt es sich, spezifische Regelungen für Reparaturkosten im Mietvertrag festzuhalten.
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