Für das Jahr 2024 stehen attraktive Förderungen für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Angesichts staatlicher Förderungen für Sanierungsmaßnahmen kann der Erwerb einer sanierungsbedürftigen Immobilie ein Schnäppchen sein. Doch ob sich dies lohnt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen staatlichen Sanierungsförderungen.

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Am 1. Januar 2024 trat die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft. Die bestehenden Förderprogramme für Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) sowie die Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt.

Ab dem 19. Januar 2024 können wieder Anträge für das BEW-Programm und die Energieberatung eingereicht und genehmigt werden. Für die EEW können Anträge nach der Aktualisierung der Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, erneut gestellt werden.

Überblick über Sanierungsförderungen für Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sieht folgende Zuschüsse für Einzelmaßnahmen vor:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
  • Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen): 20 Prozent
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent

Energieeffiziente Sanierung ohne Kredit

Energetische Sanierungen, von der Dämmung bis zur Heizungserneuerung, sind kostspielig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet Hauseigentümern daher einen attraktiven Investitionszuschuss durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) an. Dies gilt für Einzelmaßnahmen an Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie Nichtwohngebäuden, auch unter Denkmalschutz. Die Förderquote variiert zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben für jede Maßnahme, einschließlich notwendiger Nebenarbeiten wie dem Ausbau und der Entsorgung alter Heizsysteme. Bei Wohngebäuden ist die Förderung auf maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.

Zusätzlich können Antragsteller beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung für Fachplanung und Baubegleitung beantragen, wenn sie Einzelmaßnahmen durchführen. Sanierungen, die gemäß eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für eine Komplettsanierung erfolgen, qualifizieren sich für eine zusätzliche Förderung von fünf Prozent.

Beratung ist entscheidend

Es ist ratsam, die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“, die vom BMWK bereitgestellt wird, in Anspruch zu nehmen. Hierbei sollten Sie sich von Beginn an durch einen zugelassenen Energieberater umfassend beraten lassen.

Beachten Sie bei der Antragsstellung für die Energieberatung, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des betreffenden Wohngebäudes mindestens zehn Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung für die Sanierung eingereicht worden sein muss. Der Antrag für die Energieberatung wird vom zugelassenen Energieberater beim BAFA eingereicht.

Möchten Sie herausfinden, wie viel Immobilie Sie sich leisten können, wenn Sie noch sanieren müssen, oder wie viel eine sanierungsbedürftige Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

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