Das Immobilienerbe: Die Checkliste dazu!
Nach dem Ableben müssen Hinterbliebene oft nicht nur den Verlust verkraften, sondern auch eine Vielzahl von Angelegenheiten regeln. Insbesondere bei der Vererbung einer Immobilie sollten Angehörige sich zügig um wichtige Dokumente und Aufgaben kümmern.
Die Ermittlung des Erbes
- Wissen Sie bereits, welche Verbindlichkeiten bestehen?
- Wer ist im Grundbuch eingetragen?
- Haben Sie bereits Kontakt zu Banken und Versicherungen aufgenommen?
- Haben Sie die Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen geprüft?
- Sind Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger informiert worden?
- Beachten Sie: Bis zur endgültigen Annahme des Erbes handeln Sie nur als Vertreter des Nachlasses.
Testament und Erbfolge: Wer erbt das Vermögen?
- Existiert ein notarielles Testament?
- Wenn ja, wo befindet sich das Testament?
- Haben Sie Ihre persönlichen Unterlagen durchsucht, um ein Testament zu finden?
- Falls Sie nicht wissen, wo sich das Testament befindet: Haben Sie bereits eine Anfrage beim Nachlassgericht (Amtsgericht oder Notariat) gestellt?
- Falls Sie das Testament besitzen: Haben Sie es bereits beim Nachlassgericht eingereicht?
Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist?
- Wenn kein Testament oder Schriftstück gefunden wird, fällt das Vermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Hinterbliebenen.
- Die Vererbung erfolgt nach Verwandtschaftsgrad, wobei nähere Verwandte bevorzugt werden. Je weiter jemand vom Verstorbenen entfernt ist, desto geringer fällt sein Erbanteil aus. Ehepartner und Kinder gelten als Verwandte ersten Grades und werden bevorzugt behandelt.
Wenn Sie als Erbe gelten, überlegen Sie, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen möchten.
- Wie groß ist das Erbe und was genau wird vererbt?
- Gibt es Schulden?
- Ist das Erbe mit bestimmten Bedingungen oder Auflagen verbunden?
- Wie viel Zeit haben Sie, um sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden?
- Haben Sie bereits Termine mit einem Anwalt vereinbart, um die gesetzten Fristen einzuhalten?
Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, wie Sie am besten damit umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Fall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com
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