Betreuungsvollmacht: Kann ich mithilfe dieser Vollmacht die Immobilie meiner Eltern veräußern?

Sie haben eine Betreuungsvollmacht für Ihre Eltern und denken darüber nach, deren Immobilie zu verkaufen? Hier ist, was Sie wissen sollten:

Mit einer Betreuungsvollmacht ermöglichen Ihre Eltern Ihnen, in ihrem Namen zu handeln. Doch der Verkauf einer Immobilie ist ein großer Schritt, und es gibt einige Dinge zu beachten:

– Die Vollmacht muss ausdrücklich den Verkauf von Immobilien erlauben. Ein allgemeiner Text reicht oft nicht aus.

– Der Verkauf sollte im besten Interesse Ihrer Eltern sein. Beachten Sie mögliche erbrechtliche oder steuerliche Konsequenzen.

– In vielen Fällen muss das Vormundschaftsgericht den Verkauf genehmigen, selbst wenn Sie eine Vollmacht besitzen.

– Der Verkaufsprozess kann komplex sein. Ein erfahrener Immobilienmakler kann Sie durch den Prozess führen und sicherstellen, dass Sie den besten Wert für die Immobilie erhalten.

– Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter, um den besten Weg für Sie und Ihre Familie zu finden.

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